Warendorf (fn-press). Pferdehaltung und Management, Haftungsrecht und  Neuigkeiten aus der Abteilung Ausbildung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) standen im Mittelpunkt des Betriebsleitermeetings Anfang November, zu dem rund hundert Teilnehmer nach Warendorf gekommen waren.

Weidezaun Pferde{jathumbnail off}Sinnvolle Ausläufe, Koppelgang oder Weidehaltung können das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Langlebigkeit der Pferde steigern. Ein Auslauf jeglicher Form ist positiv für die Psyche des Pferdes durch den möglichen Sozialkontakt zu anderen Artgenossen sowie auch durch den Kontakt zu den Menschen. Außerdem wirken sich Klimareize – Sonnenschein und Regen – stimulierend auf die Gesundheit aus. Der Weidezaun soll nicht nur ausbruchssicher, sondern auch stabil und langlebig sein und bei den Tieren keine Verletzungen verursachen. Bei der Einzäunung von Pferdekoppeln ist daher auf Stacheldraht gänzlich zu verzichten. Der Standardweidezaun besteht in der Regel aus Zaunpfählen und Querriegeln. Für die Höhe der Einzäunung gilt die Faustzahl: Höhe = mind. 4/5 der Widerristhöhe des größten Pferdes. Die Zaunpfähle sollen mindestens mit 1/3 ihrer Länge in den Boden eingegraben werden, daraus ergibt sich eine Pfahllänge von 2,40 m bis zu 2,70 m

(foto: Holsteiner Stute mit Fohlen aus der Pferdezucht des Hof Eibens – von Pferdefotos MTW-PFERDE.com)

Mit drastischen Bildern von Weideverletzungen und Autounfällen mit Pferden machte Dr. Karsten Zech, Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die Folgen unsachgemäßer Pferdeweidezäune klar. „Die Einzäunung von Pferdeweiden muss tierschutzgerecht und hütesicher sein“, nannte der Tierarzt die Kriterien. Wer aber über die Lande fährt, sieht oft abenteuerliche Zäune: Kaum sichtbare oder mit mehreren Knoten geflickte Elektrolitzen, gehalten von windschiefen Plastikweidepfählen oder gar noch den längst für Pferdehaltung nicht mehr zulässigen Stacheldraht. „Es gibt kaum einen Bereich in der Pferdehaltung, der weniger den fachlichen Ansprüchen genügt als die Einzäunung“, so seine Erfahrung, die er als Mitglied der Besichtigungskommission für kennzeichnungswillige Pferdebetriebe im Pferdesportverband Weser-Ems machte. Wenn dann die Weidefläche noch sehr klein oder der Grad der Vernachlässigung – auch im Winter muss Wasser und Futter vorhanden sein – hoch ist, steigt die Ausbruchgefahr. Dabei stellt die Weide eigentlich optimale Haltungsbedingungen dar – vorausgesetzt die Einzäunung stimmt, Verletzungsgefahren sind minimiert und das Hygienemanagement sorgt für geringen Keimdruck.

Worauf es bei einer guten und fachlich richtigen Einzäunung ankommt, verriet der Experte, der auch als Gutachter in Schadensfällen im Einsatz ist, natürlich auch. Zwei Einzäunungsarten kommen in Frage: Der Stabilzaun und der Elekrozaun. Der Stabilzaun ist in der Regel aus Holz oder Metall. Beides ist wartungs- und kostenintensiv. Schwachpunkte sind hier häufig zu geringe Höhen im Verhältnis zur Fläche und zu den Pferden – so sollte ein Hengstzaun mindestens 1,80 Meter hoch sein. Auch Elektroeinzäunungen haben Schwachpunkte, die allerdings in der Regel haus- oder besser noch selbstgemacht sind. Oft wird am Material gespart und die billigere Litze gewählt. Der geringere Preis schlägt sich aber in der Qualität nieder. Damit ein Elektrozaun tierschutzgerecht und hütesicher ist, muss er eine bestimmte Mindeststromstärke haben und vor allem, muss er auch den Strom einwandfrei leiten. Zudem sollte er dem Wind und Witterung standhalten und nicht durchhängen oder gar reißen. Wer nun meint, das kann ja leicht mit einem Knoten repariert werden, der irrt: Per Knoten zusammengeflickte Litzen leiten nicht mehr richtig.

Egal welche Einzäunung sie auch wählen: Machen Sie sich vorher schlau, wie der Zaun erstellt werden muss, damit er fachgerecht im Sinne von tierschutzgerecht und hütesicher ist. Es gibt Bücher und Menschen, die sie beraten können. Als Tierarzt und als Gutachter kann ich Ihnen dies nur raten. Die Folgen schlechter Einzäunung können verherrend sein„, appellierte Dr. Karsten Zech an die Zuhörer.

Ein aktuelles Urteil in einem Fall ausgebrochener Pferde mit Unfallfolge griff auch FN-Justitiar Dr. Joachim Wann auf. In Bayern war in diesem Jahr eine Pferdehalterin zu Schadensersatz verurteilt worden. „Sie als Pferdehalter haben eine Sorgfaltspflicht.“ Wenn diese verletzt wird und Schäden entstehen, haftet der Pferdehalter. So hat er nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Schadensersatzpflicht, wenn er fahrlässig handelt und damit ein Dritter zu Schaden kommt. Ein Haftungsbeispiel wäre, wenn sich ein Pferd an einem unsachgemäß errichteten Zaun verletzt. Um Haftungsrisiken abzusichern, braucht es einen Betriebshaftpflicht. Die gilt aber nicht für in Verwahrung Genommenes, was für die meisten Betriebe zutrifft, denn die dort untergebrachten Pferde sind in der Regel im Eigentum Dritter. Hier käme eine Obhutsschadensversicherung zum Tragen. Ein weiterer für Pferdehalter relevanter Paragraf ist der § 834 BGB, in dem die Haftung des Tieraufsehers geregelt ist und ein solcher ist jemand, der Pferde hält beziehungsweise bei dem die Pferde untergebracht sind. Hier ist eine Tierhüterhaftpflichtversicherung zwingend notwendig. Wer Eigentümer eines Pferdes ist, braucht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, denn ein Pferd kann Schäden verursachen, für die der Besitzer haftet (§ 833 BGB). Auch Pferdebetriebe können Pferde besitzen. Zum Beispiel Pferde, die im Reitschulbetrieb eingesetzt werden. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei Luxus- und Erwerbstiere. Schulpferde in einer Reitschule sind solche Erwerbstiere. Hier empfiehlt es sich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, die neben dem Fremdreiterrisiko auch die gewerbliche Nutzung des Pferdes einschließt.

Am zweiten Tag des Betriebsleitermeetings ging es in die Reithalle. Dort stand das Thema Ausbildung auf dem Programm. Schließlich sind viele der Betriebsleiter auch Ausbilder. Monika Schroeter, Nachwuchsführungskraft in der FN-Abteilung Ausbildung, stellte das Konzept der Kinder- und Jugendausbildung in Frankreich vor. Seit zehn Jahren gehen die Franzosen neue Wege. Im Pferdezentrum der französischen FN, dem Parc Equestre in Lamotte Beuvron, lernen Kinder die reiterlichen Grundlagen mit dem Pferd – oder besser mit dem Shetlandpony. Alle sitzen mit Sicherheitswesten und mit Reitkappe auf dem Pony und werden spielerisch und mit viel Probiermöglichkeiten ausgebildet. „Dabei wird viel mehr Wert auf das ausbalancierte und losgelassene Sitzen und das selbständige Reiten gelegt als bei uns, wo es doch häufig nur ums ‚schöne‘ Sitzen geht“, berichtete Monika Schroeter, die sich das Konzept im Frühjahr bei einem Besuch vor Ort angesehen hat. Wie Unterricht für nicht turniersportorientierte Reiter aussehen kann, ob Kinder oder Erwachsene, zeigten Monika Schroeter und ihre FN-Kollegin, Pferdewirtschaftsmeisterin Friederike Topphoff-Kaup, auch in Praxis. Den Abschluss des Betriebsleitermeetings bildete die Vorstellung des neuen Aufgabenheftes Reiten. Von A bis S wurden am Beispiel je einer Aufgabe die Neuerungen vorgestellt, die viel Lob bei den Betriebsleitern fanden.

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In einem Beitrag aus dem Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zum Beispiel von der der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft folgendes für den Bau eines sicheren Weidezauns empfohlen:

Grundsätze

Sinnvolle Ausläufe, Koppelgang oder Weidehaltung können das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Langlebigkeit der Pferde steigern. Ein Auslauf jeglicher Form ist positiv für die Psyche des Pferdes durch den möglichen Sozialkontakt zu anderen Artgenossen sowie auch durch den Kontakt zu den Menschen. Außerdem wirken sich Klimareize – Sonnenschein und Regen – stimulierend auf die Gesundheit aus.

Wer ein Pferd hält, betreut oder zu betreuen hat, muss nach § 2 des Tierschutzgesetzes:

  • das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen
  • darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden

Kenntnisse über das Pferdeverhalten

Das Pferd als Herden- und Fluchttier besitztganz spezifische angeborene Verhaltensmuster, die man bei der Erstellung eines Weidezaunes unbedingt beachten muss.

  • Aktionsradius: Als hochspezialisiertes Fluchttier weist das Pferd im Herdenverband andere Verhaltensformen auf als ein Tier, das einzeln gehalten wird. In der ursprünglichen natürlichen Lebensweise legten die Pferde große Strecken zurück: Der tägliche Aktionsradius einer Herde um eine Wasserstelle lag bei ca. 30 km. Je weniger Futter vorhanden war, um so größer wurden die zurückzulegenden Distanzen.
  • Schlafgewohnheit: Bei länger andauernder Beweidung sind geeignete Unterstände oder Offenställe bereitzustellen. Pferde können auf Grund des Körperbaus, d.h. durch Anordnung der Stützgelenke vom Karpal- bzw. Sprunggelenk abwärts im Stehen dösen. Ein Ruhen erfolgt in Kauerstellung und ein Tiefschlaf mit ausgestreckten Beinen. Dies geschieht in einem Individualabstand von einigen Metern, der beim Bau von Laufstallhaltung oder anderen Haltungsformen berücksichtigt werden muss.
  • Erkundungsdrang: Bei einer Gefahrensituation versucht das jeweilige Leittier, die Herde in Sicherheit zu bringen und wird sich anschließend am höchsten Punkt in der Gegend Überblick verschaffen. Dieses Sicherheitsverhalten sowie der Erkundungsdrang sind bei der Einzelbeweidung wie beim Herdenverband vorhanden. Ein einzelnes Pferd wird immer bei Gefahr eine Erhöhung im Gelände suchen, wenn kein Sicht-, Hör- oder Geruchskontakt besteht.
  • Fellpflege: Für das Wohlbefinden der Pferde sind geeignete Scheuer- und Wälzplätze einzuplanen. Scheuerstellen natürlicher Art sind Bäume, Stallwände sowie eigens angebrachte Pfosten; daran befestigte Bürsten werden ebenfalls gerne zur Fellpflege angenommen. Ein Wälzplatz mit 5 x 5 m mit einer Sandschüttung wäre wünschenswert, optimal wäre eine überdachte Fläche.

Der Weidezaun soll nicht nur ausbruchssicher, sondern auch stabil und langlebig sein und bei den Tieren keine Verletzungen verursachen. Bei der Einzäunung von Pferdekoppeln ist daher auf Stacheldraht gänzlich zu verzichten.

Der Standardweidezaun

Der Standardweidezaun besteht in der Regel aus Zaunpfählen und Querriegeln. Für die Höhe der Einzäunung gilt die Faustzahl: Höhe = mind. 4/5 der Widerristhöhe des größten Pferdes. Die Zaunpfähle sollen mindestens mit 1/3 ihrer Länge in den Boden eingegraben werden, daraus ergibt sich eine Pfahllänge von 2,40 m bis zu 2,70 m

Zaunpfähle

Bestens bewährt haben sich Zaunpfähle aus Hartholz, Rund- oder Eichenspaltholz. Wird Weichholz – Fichte oder Kiefer – verwendet, so sollten diese Zaunpfähle hochdruckimprägniert sein und einen Mindestdurchmesser von 12 cm aufweisen. Das Problem bei Zaunpfählen bereitet das Durchfaulen in Höhe des Bodens. Sehr gut bewährt haben sich Telegrafenmasten. Anstelle von Zaunpfählen aus Holz werden auch Recycling-Kunststoffpfähle, Beton- oder Stahlrohrkonstruktionen verwendet. Diese Zaunpfähle sind sehr witterungsbeständig und halten auch über einen längeren Zeitraum als Holzpfähle. Die Eck- und Türpfosten müssen relativ hohe Zugkraft aufnehmen, deshalb sind sie besonders massiv zu gestalten und müssen gut versteift werden. Der Pfahlabstand der Zaunpfähle soll 2,50 bis max. 4,00 m betragen, da sonst keine Stabilität gewährleistet ist.

Querriegel

Die Querriegel können aus Rund- oder Halbrundhölzern, aus Bändern, aus Förderbandgummi oder aus Elektrobändern bestehen. Bewährt haben sich auch Kombinationen aus Holz und Elektrobändern. Die Querriegel werden in einem vertikalen Abstand von ca. 40 bis 50 cm von innen angebracht. In der Regel werden 3 Querriegel verwendet. Sind die Querriegel aus naturgewachsenen Rundhölzern, so ist auf einen Mindestdurchmesser von 10 cm an der dünnsten Stelle der Stange zu achten. Werden Planken verwendet, so müssen diese mindestens 4 cm stark sein. Gegen Verbiss hat sich besonders das Anbringen eines Elektrobandes über der oberen Stange bewährt. Dieses erhöht auch die Ausbruchssicherheit.

Bänder aus Förderbandgummi stellen ebenfalls eine sehr sichere Art der Querriegel dar. Sie sind in der Regel zwischen 7 bis 10 cm breit und müssen sehr stark gespannt werden, deshalb ist hier auf eine sehr hohe Versteifung der Tür- und Eckpfosten zu achten.

Elektrobänder

Auch Elektrobänder aus gewebtem Kunststoff mit eingeflochtenen Edelstahldrähten und mittels Isolatoren an den Pfosten befestigt sind eine sehr gute Art der Einzäunung, jedoch sollte der oberste Querriegel eine stärkere optische Begrenzung darstellen. Die Elektrobänder müssen 2000 Volt Hütespannung haben, die auch noch an der vom Stromgeber entferntesten Stelle erreicht wird.

Bei den elektrischen Weidezaungeräten ist darauf zu achten, dass sie ein VDE-, GSE- oder DLG-Prüfsiegel haben. Die Weidezaungeräte und Elektrozäune sind regelmäßig zu überprüfen. Hierfür sind im Handel erhältliche Prüfgeräte zu benützen.

Wichtig bei Elektrozäunen ist, dass die Spannung ständig aufrechterhalten wird Sobald die Spannung abfällt oder keine Spannung mehr an den Elektrozäunen vorhanden ist, kann es sehr schnell zum Ausbruch der Pferde kommen. Die Elektrozäune sind daher von jeglichem Bewuchs freizuhalten. Sträucher, Gras und herabgefallene Äste können zu einem plötzlichen Spannungsabfall des gesamten Weidezaunes führen und somit die Sicherheit des Weidezaunes beeinträchtigen. Elektrogeräte mit Batteriebetrieb sind hier besonders gefährdet. Bei Elektrobandkoppeln sollten Bäume oder Pfosten innerhalb der Weide zur Fellpflege zur Verfügung stehen.

Weidetore

Als Weidetore eignen sich Holzriegel- oder Schwingtore sowie Elektroband mit Spannfeder.

Die Tore sollen leichtgängig und möglichst mit einer Hand zu öffnen und zu schließen sein. Anzuraten ist, dass Tore abschließbar sind, um unbefugten Zugriff oder Diebstahl zu vermeiden.

Empfehlungen für Weidezäune nach Risikobereichen

In Abhängigkeit von unterschiedlichen Risikobereichen können folgende Weidezäune empfohlen werden:

  • Risikobereich 1
    • Weidegebiete an wenig befahrenen Straßen, in Hofnähe, gut kontrollierbar
    • Einzäunung mit Elektroband, für kurzzeitige Beweidung auch flexibel möglich
  • Risikobereich 2
    • Weidegebiete an mäßig befahrenen, entfernten Straßen, die nicht unter ständiger Kontrolle sind.
    • Einzäunung mit fester Umzäunung und Elektroband – Unterstützung
  • Risikobereich 3
    • Weidegebiete an Autobahnen, Bahnlinien, Flugplätzen oder sonstigen gefährdeten Gebieten sowie Hengsthaltung.
    • Einzäunung mit fester Umzäunung.
    • Mindestens Widerristhöhe sowie nach innen abgesicherter Elektrozaun oder von oben abhängend

Bei Beweidung von Hengsten ist anzuraten, dass zwischen den Weiden eine Mittelgasse oder Treibgasse vorhanden ist.

Da für Pferde jegliche Einfriedung eine unnatürliche Absperrung darstellt, muss jeder Pferdehalter sich im klaren sein, dass es eine hundertprozentig ausbruchsichere Einzäunung nicht gibt. Aber gerade deshalb sollte bei der Erstellung einer Weide oder Koppel ein Höchstmaß an Stabilität und Sicherheit angestrebt werden.

Kleine Gräben, Wälle und Dämme stellen für Pferde keine Begrenzungen dar.


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